EN81-80

Information zur Durchführung der Gefährdungsanalyse nach DIN EN81-80

Etwa 50% der bestehenden Aufzugsanlagen in Deutschland sind älter als 20 Jahre. Sie entsprechen oftmals nicht dem aktuellen technischen Stand, was zu folgeschweren Unfällen führen kann. Mit dem rechtzeitigen Ergreifen geeigneter Maßnahmen seitens des Betreibers kann dies vermieden werden.

Auf europäischer Ebene wurde mit der Europäischen Norm DIN EN81-80 eine allgemein akzeptierte Prüfliste für bestehende Aufzüge erarbeitet, in der alle Risiken aufgezeigt werden. Diese wird auch als SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) bezeichnet und enthält in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung Relevanz.

Wichtig für den Betreiber

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen. Die DIN EN81-80 ist eine ausgezeichnete Basis für diese Beurteilung.

Die Betriebssicherheitsverordnung wendet sich in erster Linie an die Betreiber und verpflichtet sie direkt, die Vorschriften aus der Verordnung zu erfüllen. Hieraus ergibt sich für den Betreiber einer Aufzuganlage die Pflicht, eine sicherheitstechnische Gefährdungsanalyse zu erstellen und möglicherweise festgestellte Mängel, je nach Folgenschwere, kurzfristig, mittelfristig oder langfristig durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Je nach Risiko und Folgenschwere eines Prüfkriteriums wurden in der DIN EN81-80 Fristen festgelegt, wann Maßnahmen zu ergreifen sind.

Gravierende Mängel, die kurzfristig zu beheben sind, können z. B. ein fehlender Notbremsschalter im Schacht, eine fehlende Inspektions-steuerung, fehlende Notrufeinrichtungen oder eine zu kurze Fahrkorbschürze sein.

Mittelfristig zu behebende Mängel können u. a. ein fehlender abschließbarer Hauptschalter oder fehlende Alarmeinrichtungen im Schacht und auf der Kabine sein. Die Beseitigung bestehender Mängel kann durch Nachrüsten bzw. Modernisieren durch ein qualifiziertes Aufzugsunternehmen erfolgen, welches auf der Basis der DIN EN-13015 arbeitet.

Das Nichtbeachten dieser Verordnung kann im Schadensfall gravierende haftungs- und ggf. auch versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wir wollen, dass Ihre Aufzüge sicher sind!